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BFH: Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen



Der BFH hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

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