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BFH: Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Der BFH hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
Schöngeisinger Straße 84
Johanna-Oppenheimer-Platz 1
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